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leistungen für ihre arbeitssicherheit

Leistungen für Ihre Arbeitssicherheit

Wissen Sie, welche Arbeitssicherheitmaßnahmen Ihr Betrieb in genau diesem Moment erfüllen muss? Wissen Sie, an welche Gesetze Sie sich halten müssen und welche Richtlinien Ihre Mitarbeiter:innen gerade jetzt nicht einhalten?

Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich ein auf Sie zugeschnittenes Arbeitssicherheits-Konzept, das jeglicher Prüfung standhält.

Halten Sie Ihre Mitarbeiter sicher – und Ihren Betrieb auch. 

Überlassen Sie nichts dem Zufall – sondern alles dem Profi

Viele Betriebe haben Mängel in Ihrer Arbeitssicherheit. Aber seien wir mal ehrlich – wer soll da auch durchblicken? Sie haben ganz andere Kernkompetenzen und auch andere Aufgabengebiete. Sich um die Arbeitssicherheit zu kümmern bedeutet auch, weniger Zeit für Ihr eigentliches Kerngeschäft zu haben. 

Dabei sollte Ihr Betrieb so (arbeits-)sicher sein, dass Sie sich um die Arbeitssicherheit gar keine Gedanken mehr machen müssen. An diesem Punkt komme ich als Dienstleister für Ihre Arbeitssicherheit ins Spiel. Gemeinsam mit Ihnen begehe ich Ihren Betrieb, mache mir ein Bild über Ihre Arbeitsabläufe und entwickle ein rundum auf Sie zugeschnittenes Konzept für Ihre Mitarbeiter:innen. 

Meine Leistungen für Ihr Unternehmen

Beratungsleistungen
  • In allen Themen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Bei der Anschaffung neuer Betriebsmittel
  • Ergonomie am Arbeitsplatz & Stressvermeidung
  • Pkw, LKW, Gabelstapler, Fuhrpark
  • Brandschutz
  • Hautschutz
Erstellungsleistungen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Gefahrstoffkataster
  • Prüfpläne für Maschinen / Regale / Fahrzeuge & alle weiteren prüfrelevanten Betriebsmittel
  • Handbücher & Arbeitsanweisungen
  • Unfallanalysen & -statistiken zur Ergreifung von Gegenmaßnahmen
  • Alarmpläne sowie Flucht- und Rettungspläne
Prüfungsleistungen
  • Elektrische Anlagen & Werkzeuge sowie Monitore, Kabel, Drucker (wird mit Partnern ausgeführt)
  • Ketten & Anschlagmittel
  • Feuerlöscher & Brandschutzanlagen (wird mit Partnern ausgeführt)
  • Fahrzeuge, Maschinen, Baugeräte, Flurförderfahrzeuge
  • Tore, Regale, Leitern
  • Schweißgeräte, Stromerzeuger, Brenner (wird mit Partnern ausgeführt)
Durchführung von
  • ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss nach §11 Arbeitssicherheitsgesetz ASiG)
  • Dokumentation für Ölabscheider (Wartungsbücher)
  • Beratung & Unterweisung zur StVO /StVZO zum Thema Transport
Regelbetreuung

Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte

In Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die sich in der Regelbetreuung befinden, besteht diese aus einer Grundbetreuung und einer anlassbezogenen Betreuung. Die anlassbezogene Betreuung legt für bestimmte Ereignisse die Pflicht zur Beratung fest.

Regelbetreuung ab 10 Beschäftigte

Das wesentliche Element in dieser Regelbetreuung ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt:
Aus der Grundbetreuung und aus der betriebsspezifischen Betreuung.

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen zusätzlich einen Sicherheitsbeauftragten stellen.

Grundbetreuung
In der Grundbetreuung geht es im wesentlichem um grundlegende Aufgaben im Arbeitsschutz wie zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Diese sind in der DGUV 2 geregelt.
Betriebsspezifische Betreuung
Der betriebsspezifische Teil stellt sicher, dass der Betreuungsumfang den betrieblichen Erfordernissen entspricht. Ausgangspunkt sind stets die im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen. Der Betreuungsumfang richtet sich nach der tatsächlichen vorliegender Gefährdung und Bedürfnissen im Betrieb.

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